Dokumenteninkasso

 

 

Dokumenteninkasso

Ist als Zahlungsbedingung „Dokumente gegen Zahlung“ oder „Dokumente gegen Akzept“ vereinbart, so wird das Dokumenteninkasso eingesetzt. Der Importeur ist bei Erhalt der Dokumente zur Zahlung verpflichtet.

Es handelt sich hier um ein Zug-um-Zug Geschäft (Dokumente nur gegen Leistung). Die Kreditinstitute übernehmen Zahlungsabwicklung, jedoch prüfen die Inkassobanken nur die Aufnahmefähigkeit der Dokumente nicht deren Richtigkeit.