INCOTERMS

 

 

Internationale Vertragsklauseln

INCOTERMS (International Commercial Terms)

Die INCOTERMS sind einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen die die Verteilung von Kosten und Risiken im internationalen Handelsgeschäft festlegen. Sie sind standardisiert und weltweit anerkannt.

Die 11 Klauseln sind in folgende 4 Gruppen eingeteilt, wobei die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen und die des Käufers entsprechend weniger werden.

 

Gruppe E – Abholklausel

EXW

Ex Works/Ab Werk

Gruppe F – Frachtführerklauseln

ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport

durch den Verkäufer

FCA

FAS

FOB

Free Carrier/Frei Frachtführer

Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff

Free On Board/Frei An Bord

Gruppe C – Zweipunktklauseln

Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer, Kosten und Gefahrenübergang nicht am gleichen Ort

CFR

CIF

 

CPT

CIP

Cost and Freight/Kosten und Fracht
Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
Carriage Paid To/Frachtfrei
Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert bis

Gruppe D - Ankunftsklauseln

DAP

DAT

DDP

Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
Delivered At Terminal /Geliefert Terminal
Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

 

Für uns relevant sind insbesondere FOB und CIF

FOB

Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und zur Ausfuhr bereit machen. Kosten und Risiko gehen auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen gelangt ist.

CIF

Das Risiko geht auch hier auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen gelangt ist. Die Kosten gehen jedoch auf den Käufer erst am Bestimmungshafen über. Zusätzlich hat der Verkäufer auf eigene Kosten einen Transportversicherungsvertrag mit Mindestdeckung abzuschließen. Verpackung und Bereitstellung zur Ausfuhr fallen auch hier dem Verkäufer zulasten.

 

Terms of Payment