Prokura

Handlungsvollmacht

Erteilung

 

  • Nur durch eingetragene Kaufleute
  • Nur durch Inhaber oder Organe
  • Nur durch ausdrückliche Erklärung
  • Eintragung im HR ist deklaratorisch

 

  • Erteilung auch durch Prokuristen o. anderen Bevollmächtigte möglich
  • Formfrei
  • Nicht eintragungsfähig
  • Nachweis erforderlich

 

Gesetzlicher Umfang

 

Bevollmächtigt zu allen gerichtlichen- & außergerichtlichen Rechtshandlungen.

Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist Einzelvollmacht oder Eintragung der „Immobiliarklausel“ im HR notwendig

 

 

    Kommt auf den Umfang an:

 

  • Allgemeine Handlungsvollmacht -> Vollmacht für gewöhnliche Geschäfte
  • Arthandlungsvollmacht->

    Für bestimmte Art von Geschäfte

  • Spezialhandlungsvollmacht-> nur für eine bestimmte Handlung

 

Beschränkbarkeit

 

Keine Beschränkung.

Ausnahme:

 

  • Filialprokura: nur für eine Zweigniederlassung

 

  • Gesamtprokura: nur gültig mit einem anderen Stellvertreter zusammen

 

 

 

  Beschränkung des gesetl. Umfang ist     nur schlechtgläubigen Dritten gegenüber wirksam, die die Beschränkung kennen oder kennen mussten.

Zeichnung

Ppa. (per Prokura)

Auch ohne Zusatz gültig

i.V. (in Vollmacht)

Erlöschung

Jederzeitiger Widerruf möglich

Widerruf

 

 

 

Handelsrechtliche Vollmachten