Sicherungsabtretung (Zession)

 

 

Die Zession (Forderungsabtretung) ist eine vertragliche Abmachung, die den Übergang einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) besiegelt.

Eine Benachrichtigung des Drittschuldner über die Forderungsabtretung ist nicht notwendig.

 

 

 


 

Arten der Zession

 

Offene Zession

Stille Zession

•         Drittschuldner wird über die Abtretung informiert

•         Zahlung direkt an den neuen Gläubiger (Zessionar)

•         Drittschuldner wird nicht von der Abtretung informiert

•         Zahlung an den Zedenten, der die Zahlung an den neuen Gläubiger weiterleitet

 

Risiken der Zession

•         Mehrfachabtretung

•         Zahlungsunfähigkeit des Drittschuldners

•         Abtretung von nicht existenten Forderungen

•         bei Stiller Zession Gefahr das die Zahlung nicht weitergeleitet wird