Bausparvertrag & Kapitallebensversicherung

 

Bausparen


Prinzip Bausparen

Kontinuierlicher Vermögensaufbau zum Zweck des Erwerbs von Wohneigentum.

Jemand der regelmäßig spart hat Anrecht auf bestimmte Darlehensform für Erwerb Wohneigentum. Alle Spareinlagen aller Bausparer (Zuteilungsmasse) sind die Mittel um Darlehen geben zu können.

3 Phasen des Bausparens

Sparphase:

Festlegung des Baussparsumme und regelmäßiger Sparbeiträge. Vereinbarung des Guthabenzinssatzes.

Zuteilung:

Erfolgt, wenn Mindestansparung von 40% oder 50% erreicht wird. Und im Kollektiv genügend Mittel zur Verfügung stehen (Zielbewertungszahl)

Darlehensphase:

Nur bei Beantragung Darlehen. Erst nach Zuteilung. Bausparer erhält Darlehen zu einem Zinssatz der bei Vertragsabschluss bereits festgelegt wurde und regelmäßiger Tilgung.

 

Tariftypen

Standardtarif:

Mittlere Spar- und Tilgungsbelastung. Geldbedarf mittelfristig. Ziel. Erwerb Immobilie

Schnelltarif:

Kurze Vertragsdauer. Schneller Ansparung und Zuteilung. Ziel Modernisierung/Bau/Erwerb.

Options- und Langzeittarif:

Keine konkrete Verwendung. Höherer Guthabenzins. Lange Einzahlungsfrist.

Ziel: Sparen (Berufsanfänger, VL-Sparer)

 

 

 

 

Bausparförderung

Arbeitnehmersparzulage:

-       zu versteuerndes Einkommen darf 17.900,- bzw. 35.800,- nicht übersteigen

-       Förderung pro Person: 9% Arbeitnehmersparzulage auf max. 470€ jährliche Sparleistung

-       7 Jahre Sperrfrist, beginnend ab Vertragsabschluss, ausgenommen wohnwirtschaftliche Verwendung

Wohnungsbauprämie:

     -     Vollendung 16. Lebensjahr

     -     uneingeschränkt steuerpflichtig

     -     zu versteuerndes Einkommen darf 25.600,- bzw. 51.200,- nicht übersteigen

     -     Förderung pro Person: 8,8 % Prämie auf max. 512,- jährliche Sparleistung

     -     Abschluss vor 2009: 7 Jahre Sperrfrist, beginnend ab Vertragsabschluss

     -     Abschluss nach 2009: unverzügliche und unmittelbare Verwendung zum

           Wohnungsbau

 

 

 

Kapitallebensversicherung


Zweck

Versicherungssumme wird entweder am Ende der Vertragslaufzeit (= Erlebensfall) oder bei vorzeitigen Tod (= Todesfall)

Beitrag ist abhängig von Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Eintrittsalter, Geschlecht und Beruf. Zu zahlen bis Eintritt Versicherungsfall

Deckt Todesfall (Risikoabdeckung) und Kapitalbildung ab.

Rückkaufswert

Bei vorzeitiger Kündigung durch VN, Anspruch auf Erstattung Rückkaufswert.

Staatliche Vergünstigungen

Altverträge (Abschluss vor 31.12.2004) Erträge steuerfrei, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre beträgt. Neuverträge Erträge werden zur Hälfte besteuert, wenn 60. Lebensjahr vollendet und 12 Jahre Mindestlaufzeit erfüllt wird.