Nicht Dokumentärer Zahlungsverkehr

 

 

 

 Nicht Dokumentärer Zahlungsverkehr

 

Meldevorschriften

 

Die Meldungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken und sind der Deutschen Bundesbank zu erstatten. Gebietsansässige haben Zahlungen von mehr als 12.500,00 Euro die sie von Gebietsfremden erhalten oder an Gebietsfremde leisten zu melden. Dieses geschieht über das Z1-Formular, oder über das bei der Bundesbank erhältliche Z4-Formular.

 

 

 

SWIFT

 

Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication

 

Aufgabe dieses internationalen Kommunikationssystems ist die belegfreie Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten zwischen Teilnehmerinstituten.

 

 

 

Überweisungen

 

Durch die Einführung der SEPA-Überweisungen gelten die gleichen Bedingungen wie im Inlandszahlungsverkehr auch im Raum der EWR und der Schweiz. Jedoch müssen hier IBAN und BIC angegeben werden.

 

 

 

Schecks

 

 

 

Bankorderscheck

 

Die Zahlung erfolgt durch einen vom Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen auf eine ausländische Korrespondenzbank gezogenen Ordercheck. Eingetragener Schecknehmer ist der Zahlungsempfänger selbst, oder dessen Bank.

 

 

 

Kundenscheck

 

Die Zahlung erfolgt durch einen vom Zahlungspflichtigen auf sein Kreditinstitut gezogenen Scheck.


 

 

Scheckeingänge

 

Das Kreditinstitut erteilt dem Einreicher die Gutschrift E.v. und Zieht den Scheckbetrag beim bezogenen Kreditinstitut ein. Bei einem Fremdwährungsscheck kann der Kunde, sofern er ein Fremdwährungskonto besitzt, entscheiden ob die Gutschrift in Euro oder Fremdwährung erfolgen soll.