Anlagen auf Konten




Termineinlagen

Termineinlagen (Festgelder)  sind in runden Beträgen angelegte Gelder, die den Kreditinstituten für eine vereinbarte Frist gegen Zinszahlung von Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Hauptmotive für die Wahl dieser Anlageform sind der feste Fälligkeitstermin und die Höhe der Verzinsung.

Die Kreditinstitute nutzen diese Gelder mittelfristig zur Finanzierung des Kreditgeschäfts.

Meist gilt, je höher der Anlagebetrag bzw. je länger der Anlagezeitraum, desto höher der Zinssatz.

 

Spareinlagen

Spareinlagen sind durch eine Urkunde gekennzeichnet und haben eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten. Pro Kalendermonat kann bis zu 2000 EUR abgehoben werden. Ansonsten werden Vorschusszinsen berechnet, dieser beträgt meist ¼ des Habenszinses, wird aber vom KI selbst festgelegt und im Preisverzeichnis angegeben.

 Sie sind nicht für den Zahlungsverkehr zugelassen.

Das Kreditinstitut als Schuldner kann an jeden Vorleger der Urkunde auszahlen. Es  ist nicht verpflichtet die Berechtigung des Vorlegers zu prüfen, aber dazu berechtigt.

 

Sparbriefe

Sparbriefe sind Namensschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 1-3 Jahren. Sie weisen eine feste Verzinsung auf. Eine Rückgabe vor Fälligkeit ist i.d.R. nicht möglich. Die Mindestanlage beträgt meist 1000 EUR.

Es gibt drei Arten von Sparbriefen:

 

Normalverzinslich:

-       Verkauf zum Nennwert

-       Laufende Zinszahlung (z.B. jährlich)

-       Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert

-       Jährliche Versteuerung der Zinserträge

Abgezinst:

-       Verkauf unter Nennwert (Differenz ist der Zinsertrag für die gesamte Laufzeit

-       Keine laufende Zinszahlung

-       Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert

-       Versteuerung des gesamten Zinsertrages im Jahr der Rückzahlung

Aufgezinst:

-       Verkauf zum Nennwert

-       Keine laufenden Zinszahlungen

-       Rückzahlung bei Fälligkeit über Nennwert (Differenz ist der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit)

-       Versteuerung des gesamten Zinsertrages im Jahr der Rückzahlung