Aktien


 

 

Aktien

 

Rechtsnatur

Aktien werden von AGs und KGs auf Aktien zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben. Der Aktionär ist Mitinhaber (Gesellschafter), dem ein Anteil am Gewinn (Dividende) zusteht.

Grundkapital kann gestückelt und auf viele Aktionäre verteilt werden.

Aktionäre haften nicht, einziges Risiko ist der Kursverlust oder Wert der ganzen Aktie.

Zur Ausgabe von Aktien muss die AG mindestens ein Grundkapital von 50.000 EUR und die Aktie mindestens einen Nennwert von 1 EUR haben.

Rechte des Aktionärs:

-       Dividendenrecht

-       Stimmrecht

-       Auskunftsrecht

-       Bezugsrecht

-       Anteil am Liquidationserlös

Aktienarten nach Umfang:

-       Stammanktien

-       Vorzugsaktien

Aktienarten nach Ausgabezeitpunkt

-       Junge Aktien

-       Neue Aktien

Aktienarten nach Übertragbarkeit

-       Inhaberaktien (Namensaktien)

 

Risiken bei Aktien:

-       Unternehmerisches Risiko

-       Kursänderungsrisiko

-       Dividendenrisiko

 

Bezugsrecht

-       Handel von Bezugsrechten 

Von Aktionären, die Bezugsrecht nicht oder nur teilweise ausüben

Bezugsrechtwert = Kurs alte Aktie – Ausgabepreis

                                       Bezugsverhältnis + 1

-       Rechnerischer Wert Bezugsrecht

Bezugsverhältnis = Bisheriges Grundkapital

     Kapitalerhöhung

-       Dividendennachteil

Junge Aktien sind meist für ein Geschäftsjahr oder einen Teil davon nicht in gleichem Maße wie alte Aktien dividendenberechtigt

-       Dividendenvorteil

Auf Vorzugsaktien kann eine „Superdividende“ als auf Stammaktien gezahlt werden

-       Ausgleich der Bezugsrechtspitze

Je nach Anzahl alter Aktien im Bestand und Bezugsrechtverhältnis muss ein Aktionär eine fehlende oder überschüssige „Spitze“ durch Handel ausgleichen

-       Opération blanche

Bedeutet, dass der Aktionär bei Ausübung des Bezugsrechts keine zusätzlichen Mittel einsetzen oder nicht mehr als einen Spitzenbetrag erhalten will.